18.07.2010
In Brandenburg wähnt man sich noch in einer heilen Welt, wo alles halbwegs funktioniert und die multiethnischen Zustände westdeutscher Großstädte in weiter Ferne liegen. Nur seltene Besuche in der Bundeshauptstadt Berlin führen dem Brandenburger vor Augen, daß dies auch bald anders werden kann. Denn nicht nur Berlin, sondern auch Brandenburg hat eine rot-rote Landesregierung, die sich nicht den Schutz der Deutschen, sondern die Zwangsintegration von Menschen aus aller Herren Länder zum obersten Ziel gesetzt hat.
Wie lange wird es noch dauern, bis Rot-rot auch in Brandenburg folgende “Reform” uns Deutschen zumuten wird?
Antideutscher Skandal in Berlin
Von Stefan Lux, M. A.
Stellen Sie sich vor, Sie als echter Deutscher haben ein wichtiges Anliegen, daß Sie zu einem Gang auf die zuständige Behörde zwingt. Als Sie den Sachbearbeiter erblicken, bietet sich ihnen folgendes Bild: ein Typ in einer Art Nachthemd, mit schmuddeligem Fusselbart der sich eine Windel um den Kopf gebunden hat, blökt Sie in perfektem Höhlendeutsch an, beleidigt Sie und zwingt Sie messerfuchtelnd und schreiend Ihr Antragsformular aufzuessen. Sie sagen jetzt: „Das gibt es nur in Absurdistan, aber doch nie in Berlin!“ Noch haben Sie Recht, aber schon Ende des Jahres 2010 will der rot-rote Senat ein verfassungswidriges Gesetz durchgepeitscht haben, das jedem Deutschen die Möglichkeit bietet, eine üble Begegnung der oben beschriebenen Art im Jahr 2011 zu erleben.
Am 16. Juni 2010 verlautbarte die LINKE Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm mittels einer Pressemitteilung, daß das unter dem irreführenden Titel firmierende „Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz“ in die Verbändeanhörung geht. Zur Rechtfertigung des „Deutschen-Benachteiligungs-und-Überfremdungs-Gesetzes“ werden fragwürdige Studien und mißbräuchlich genutztes statistisches Zahlenmaterial herangezogen.
Gelingt dem tiefroten Senat das antideutsche Gesetz werden zwei Fakten geschafft: erstens werden integrationsunwillige Migranten mit antideutscher Gesinnung verstärkt privilegiert und zweitens wird die Diskriminierung und Überfremdung der Deutschen gesetzlich verschärft.
Ungenügende Sprachkompetenz wird belohnt
Zwei besonders herausragende Menetekel für die Schädlichkeit eines solchen Gesetzes, sind die Privilegierung von multikultureller Muttersprachigkeit und die sogenannte „interkulturelle Kompetenz“.
Im Fall der multikulturellen Muttersprachigkeit dient die mangelnde Beherrschung der eigenen Sprache zukünftig als Qualifikation für den öffentlichen Dienst, ebenso wie die ungenügende deutsche Sprachkompetenz vieler Migranten, besonders mit türkischem, kurdischem oder arabischem Hintergrund. Damit wird ein erkanntes Moment der Integrationsunfähigkeit nicht geheilt, sondern verschärft. Im öffentlichen Dienst werden in Zukunft sprachlich mehrfach Inkompetente bevorzugt eingestellt.
Im Fall der unklaren „interkulturellen Kompetenz“ werden der Willkür Tür und Tor geöffnet. Der Begriff soll als sogenannte Schlüsselqualifikation im Beamtengesetz festgeschrieben werden. Damit werden ethnische Deutsche automatisch benachteiligt, da diese Pseudokompetenz stereotyp Migranten zugordnet wird. Tatsächlich werden in der deutschen Kultur überwiegend unkundige Migranten auf Posten gehievt, in denen sie auf Grund ihrer deutschkulturellen Inkompetenz Entscheidungen gegen Deutsche treffen. Die Folge wird eine Verschlechterung des Verhältnisses von Deutschen und Migranten sein.
Parallelgesellschaft wird ausgebaut – Verfassung wird gebrochen
Die Privilegierung der ausgesuchten Sektoren widerspricht in eklatanter Weise der Verfassung von Berlin (VvB), die in ihrem Artikel 1 Absatz 1 bestimmt, daß Berlin ein deutsches Land ist und in Absatz 3, daß das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend sind. Die Kategorien „Muttersprachigkeit“ und „interkulturelle Kompetenz“ verstoßen gegen den Artikel 6 der VvB, da solche Privilegien die geschützte Würde der Menschen verletzen. Weiterhin wird der Artikel 7 mißachtet, da die freie Entfaltung der deutschen Menschen durch dieses Gesetz ausgeschlossen wird. Besonders skandalös ist die faktische Abschaffung des Artikel 10 Absatz 1, der alle Menschen vor dem Gesetz gleich stellt und in Absatz 2 Benachteiligungen und Bevorzugungen von Menschen wegen ihrer Sprache, Heimat und Herkunft untersagt. Das geplante „Partizipations- und Integrationsgesetz“ richtet sich auch gegen den Artikel 18 Satz 1 und 2, weil es den Deutschen das Recht auf Arbeit im öffentlichen Dienst verweigert. Wegen der genannten Gründe ist das antideutsche Gesetz geeignet im Sinne des Artikel 30 Absatz 1 das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören und deswegen strafbar.
Schließlich muß der Artikel 36 Absatz 1 genannt werden, der die Grundrechte für die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung als verbindlich erklärt und im Absatz 2 Einschränkungen nur zuläßt, wenn die Grundgedanken nicht verletzt werden. Dies ist aber beim „Deutschen-Benachteiligungs- Überfremdungsgesetz“ der Fall.
Der Artikel 59 Absatz 1 bestimmt, daß die für alle verbindlichen Gebote und Verbote auf Gesetzen fußen müssen. Gesetze müssen allgemeingültig sein und dürfen keine Randgruppen bevorzugen.
Neben dem „Deutschen-Benachteiligungs-Gesetz“ sollen auch andere Gesetze wie das Bestattungsgesetz geändert werden, damit sarglose Bestattungen möglich werden. Solche Gesetzesänderungen privilegieren integrationsunwillige Migranten und wirken daher desintegrierend und begünstigen die Entwicklung der migrantischen Parallelgesellschaften. Die Deutschen werden durch das Gesetz noch stärker benachteiligt und überfremdet.
Der NPD-Landesverband Berlin wird am 18. September 2010 eine Kundgebung gegen die Überfremdungsgesetzgebung durchführen. Einzelheiten werden in Kürze unter www.ueberfremdung-stoppen.de bekannt gegeben.
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